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bei der Computer-Hotline Hamburg

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen

1. Geltungsbereich, Begriffbestimmung, Einverständnis, entgegenstehende AGB
(1) Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte über Dienstleistungen der Computer-Hotline Hamburg (nachfolgend “Verwender“ genannt) für den Kunden (nachfolgend “Kunde“ genannt). Der Kunde kann die AGBs hier nachlesen oder erhält sie jederzeit auf Wunsch ausgehändigt.

(2) Der Kunde ist mit der Einbeziehung der AGB in den Dienstvertrag einverstanden.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB werden vom Verwender nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verwender in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsgegenstand, Nutzungsrechte
(1) Der Verwender verpflichtet sich, die geschuldete Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung zu erbringen.

(2) Der Kunde erwirbt an den von dem Verwender erbrachten Dienstleistungen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die kundeninterne Nutzung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzzweckes. Im Übrigen verbleiben die Nutzungsrechte beim Verwender.

3. Mitarbeiter, Subunternehmer, Weisungsrecht, Stundennachweis
(1) Die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Mitarbeiter werden vom Verwender ausgesucht. Auf Wünsche nach speziellen Mitarbeitern wird soweit es möglich ist, Rücksicht genommen.

(2) Der Verwender ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung zu beauftragen.

(3) Der Kunde hat kein Weisungsrecht gegenüber den vom Verwender eingesetzten Mitarbeitern und eingeschalteten Subunternehmern.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem eingesetzten Mitarbeiter des Verwenders und dem von diesem beauftragten Subunternehmer die in seinen Räumen geleisteten Stunden/Tage am Ende eines Tages durch seine Unterschrift schriftlich zu bestätigen. Diese bestätigten Stundennachweise sind Bestandteil der Rechnungslegung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung
(1) Der Kunde wird dem Verwender alle für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorlegen, ihm alle notwendigen Informationen erteilen und ihn von allen den Auftrag betreffenden Sachverhalten in Kenntnis setzen. Dies gilt auch für Unterlagen und Sachverhalte, die erst während der Tätigkeit des Verwenders bekannt werden.

(2) Der Verwender kann vom Kunden verlangen, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm (Kunden) vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

(3) Sofern es für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlich ist, wird der Kunde dem Verwender und seinen Subunternehmern ein Zugangsrecht auf sein Gelände und in seine Räumen einräumen und die erforderliche technische Infrastruktur kostenlos zugänglich machen.

(4) Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht, hat er die daraus entstehenden Folgen wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und alle dem Verwender hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Während dieser Zeit ist der Verwender von den Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstvertrag und diesen AGB ergeben, befreit.

5. Loyalitätspflichten
Der Verwender wird dem Kunden jeden möglichen Interessenkonflikt, der sich aus dem Umstand ergibt, dass er auch anderweitig selbständig oder unselbständig tätig ist, anzeigen und Tätigkeiten, aufgrund derer die Gefahr besteht, dass die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erschwert, beeinträchtigt oder vereitelt wird, nur nach Zustimmung des Kunden aufnehmen. Der Kunde darf diese Zustimmung nur dann verweigern, wenn die Gefahr einer Erschwerung, Beeinträchtigung oder Vereitelung der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nachweislich tatsächlich besteht.

6. Geheimhaltungs- und Rückgabeverpflichtung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Verwender wird alle ihm während seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt gewordenen personen- bzw. sachbezogenen Informationen, Betriebsgeheimnisse oder sonstige geschäftlichen Tatsachen nur im Rahmen des mit dem Kunden vereinbarten Dienstvertrages verwenden. Zur Weitergabe oder Offenbarung derartiger Informationen bedarf der Verwender der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Verwender sagt zu, über diese Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses so lange Stillschweigen zu bewahren, solange sie nicht schriftlich zur Weitergabe freigegeben worden sind.

(2) Der Verwender wird alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung vom Kunden zur Verfügung gestellten Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufbewahren und sicherstellen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können. Er wird persönlich dafür Sorge tragen, dass sämtliche Schriftstücke sowie jedes Material, das Angelegenheiten des Kunden betrifft und sich in seinem Besitz befindet, unter Verschluss gehalten werden.

(3) Vor Beendigung des Dienstvertrages wird der Verwender sämtliche Schriftstücke und Materialien, zu deren ordnungsgemäßen Aufbewahrung er verpflichtet ist, an den Kunden herausgeben. Der Verwender ist nicht berechtigt, an diesen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

(4) Der Verwender wird seine Mitarbeiter sowie die von ihm beauftragten Subunternehmer entsprechend den vorstehenden (1) – (3) zur Geheimhaltung verpflichten.

7. Vergütung, Zahlungsverzug, Kostenvoranschlagüberschreitung, Versteuerung
(1) Sollte ein Fehler nicht gefunden werden, entstehen dem Kunden keine Kosten. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Preisliste. Die Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen USt. Sollten auf diesen Betrag sonstige Abgaben neben der USt. entrichtet werden müssen, so ist der Verwender hierfür allein verantwortlich. Der Verwender wird die fällige Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen. Der Kunde ist zur Begleichung der Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug verpflichtet.

(2) Der Verwender ist berechtigt, ab Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass dem Verwender tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. § 288 (4) BGB findet Anwendung. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verwender berechtigt, für noch nicht erbrachte Dienstleistungen Vorauszahlungen zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Die Leistungspflicht des Verwenders ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der sich im Verzug befindende Kunde hat dem Verwender alle angemessenen Mahn-, Inkasso- und Auskunftskosten zu erstatten. Der Kunde hat nur ein Aufrechnungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. der vom Verwender nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

(3) Sollte der Verwender im Zuge der Bearbeitung feststellen, dass die Arbeitszeit zur Lösung des Problems den Wert der betroffenen Anlage übersteigt, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und Alternativen vorschlagen. Nimmt der Kunde keine Alternative wahr, kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung von beiden Seiten beendet werden. Die Rechnung umfasst dann die bis dahin geleisteten Stunden.

(4) Der Verwender ist für die Versteuerung seiner Vergütung selbst verantwortlich.

8. Haftung
(1) Je nachdem, welche Vertragspartei ihren vertraglich festgelegten Pflichten nicht nachkommt, hat die andere Vertragspartei ein gesetzliches Rücktrittsrecht gem. §§ 323 f. BGB und bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch gem. § 325 i. V. m. §§ 280 ff. BGB.

(2) Eine Vertragspartei haftet für unerlaubte Handlungen gegenüber dem Vertragspartner gem. §§ 823 ff. BGB.

9. Nebenabreden, Vertragsänderungen
(1) Mündliche Nebenabreden werden zum Dienstvertrag und diesen AGB nicht getroffen.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Dienstvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10. Geltendes Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aufgrund der Geschäftsbeziehungen ist das Gericht am Sitz des Verwenders.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein oder sollte sich in der Gesamtregelung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung oder zur Ausfüllung der Lücke gelten gem. § 306 (2) BGB die gesetzlichen Vorschriften.

Datenschutz
1. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
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2. Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

3. Sicherheitshinweis:
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

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Quellen:
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